Vom Umgang mit Zusatzvereinbarungen

Eine vom Unternehmen bezahlte Weiterbildung bei gleichzeitiger Freistellung von der regulären Arbeit ist gelegentlich mit Bindungsklauseln oder ähnlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbunden.

Was es bei solchen Konstellationen zu beachten gibt, schildert dieser Artikel bei Stern-Online.

Was immer Sie dabei auch an Erkenntnissen für Ihre Berufspraxis mitnehmen mögen: das Prinzip des Gebens und Nehmens sollte stets gewährleistet sein.

Im diesem Sinne sind individuelle Vereinbarungen zur internen Weitergabe des neu erworbenen Wissens oft geeigneter als Bindungsklauseln. Von geeigneten Multiplikatoren profitiert jedes Unternehmen ohnehin mehr als von jedem “gebundenen” Mitarbeiter.

Die Kraft neuer Ideen entfesselt – und setzt Innovationskräfte frei, die Sie für Ihre Unternehmensentwicklung gut brauchen können!

Stellen Sie doch Ihre Mitarbeiter in diesem Zusammenhang mit einer Überarbeitung des internen Ideenmanagements gleich einmal auf die Probe – und lassen Sie sich überraschen, wie Kreativität und Wissen Sie und ihr Team voranbringen! Aber das ist eine andere Geschichte, die auch an anderer Stelle behandelt werden soll…

“Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn unser Wissen ist begrenzt.”

(Albert Einstein)

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