Eine vom Unternehmen bezahlte Weiterbildung bei gleichzeitiger Freistellung von der regulären Arbeit ist gelegentlich mit Bindungsklauseln oder ähnlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbunden.
Was es bei solchen Konstellationen zu beachten gibt, schildert dieser Artikel bei Stern-Online.
Was immer Sie dabei auch an Erkenntnissen für Ihre Berufspraxis mitnehmen mögen: das Prinzip des Gebens und Nehmens sollte stets gewährleistet sein. Weiterlesen