Dass Transparenz und ein möglichst ungehinderter Informationsfluss wichtige Grundlagen für das Wachstum von Wissen darstellen, ist für viele nichts Neues.
Neu hingegen ist das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG), das am 19. Dezember d. J. offiziell in Kraft getreten ist.
In der Presseerklärung liest sich das dann so:
“Heute ist das das Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (IWG) in Kraft getreten (BGBl. I, S. 2913). Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors 1:1 in deutsches Recht um.
Öffentliche Stellen sind die größten Informationsproduzenten in Europa, ihre Informationsbestände bergen ein bedeutendes Wirtschaftspotential. Der wirtschaftliche Wert dieser Informationen in der Europäischen Union wird auf 68 Milliarden Euro geschätzt. Das IWG wird dazu beitragen, dieses Potential besser nutzbar zu machen.
Das IWG regelt nicht den Zugang zu Informationen im Sinne der Informationsfreiheit, sondern baut vielmehr auf den bestehenden Regelungen (z.B. Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetze des Bundes und der Länder) auf.
Das IWG legt fest, dass in den Fällen, in denen öffentliche Stellen ihre Informationen zur Weiterverwendung zur Verfügung stellen, dies in nicht-diskriminierender Weise, zeitnah, ohne überhöhte Entgelte und möglichst nicht exklusiv erfolgt. Im wesentlichen geht es um die Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes sowie um Transparenzvorgaben für öffentliche Stellen. Dies gilt auch für juristische Personen des Privatrechts, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Exklusivvereinbarungen von öffentlichen Stellen mit einzelnen Unternehmen sind nur noch dann zulässig, wenn hierfür ein öffentliches Interesse besteht. Nutzt eine öffentliche Stelle Information, die sie im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgaben erstellt hat, für eigene Geschäftstätigkeiten, so hat sie diese Informationen auch allen Wettbewerbern zu den gleichen Konditionen zu Verfügung zu stellen.
Im Gesetzgebungsverfahren ist das IWG um eine Rechtswegzuweisung zu den Verwaltungsgerichten ergänzt worden. Ebenso wie beim Informationsfreiheitsgesetz sind damit auch beim Informationsweiterverwendungsgesetz für alle Rechtsstreitigkeiten stets die Verwaltungsgerichte zuständig.
Auf der Internetseite www.bund.de wurden vom Bundeswirtschaftsministerium unter dem Stichwort “Informationsweiterverwendung” die wichtigsten Internetportale für Informationen öffentlicher Stellen zusammengestellt. Die Suche nach Informationen wird hierdurch erleichtert.”
Fast ist man geneigt zu glauben, dass Open Source-Pioniere nicht nur bei der Taufe als Paten fungiert haben.
Fakt ist: das IWG enthält wichtige Erkenntnisse und Schlußfolgerungen, die belegen, dass wir in einer Informationsgesellschaft leben, die sich zur Wissensgesellschaft weiterentwickeln kann – sofern wir den sachgerechten Umgang mit Informationen beherrschen lernen, damit daraus wertvolles Wissen entstehen kann.
Übrigens:
Wesentliche Inhalte des Textes lassen sich auch als Arbeitsgrundlage für ein zielgerichtetes Informationsmanagement in Unternehmen und Organisationen verwenden.
Die Kerngedanken gedeihen nämlich auf jedem fruchtbaren Boden.